+ Der BRK-Betreuungsverein +
Ist einem Menschen aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen persönlichen Problemlagen die selbstverantwortliche Lebensführung nicht mehr möglich, , vielleicht auch beschränkt auf
bestimmte Bereiche, helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereins. Die Initiative für eine Betreuung kann von jener Person kommen, die gerne Hilfe für sich in Anspruch nehmen
möchte, oder auch von anderen Menschen, die einen Hilfebedarf zum Beispiel bei einem Nachbarn oder Verwandten feststellen und die Betreuungsstelle der Stadt Bayreuth um Unterstützung bitten.
Durch richterliche Bevollmächtigung werden die Betreuer den Betroffenen für exakt beschriebene Aufgabenfelder zur Seite gestellt.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen
Bei dem einen muss der Lebensunterhalt gesichert oder die Wohnung erhalten, beim anderen eine notwendige medizinische Behandlung eingeleitet werden. Betreuer helfen bei der Suche eines
geeigneten Heimplatzes oder begleiten und vertreten die Klienten bei Ämtern und Behörden. Sie vermitteln auch Versorgung und Dienstleistung durch Dritte, beispielsweise durch Beantragung von
Pflegeleistungen und Organisation einer angemessenen Pflege oder durch Suche eines Fachanwaltes für die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht. Juristisch werden diese
Vertretungsbereiche bezeichnet als:
+ Vermögenssorge
+ Gesundheitsfürsorge
+ Aufenthaltsbestimmungsrecht
+ Wohnungsangelegenheiten
+ Vertretung gegenüber Behörden und Sozialleistungsträgern
+ Post- und Fernmeldeverkehr
+ Vertretung vor Gericht
Eine Betreuung kann sich auf „Alle Angelegenheiten“ beziehen - in dieser Form zumeist zeitlich beschränkt - oder einzelne Teilbereiche umfassen. Möglich ist auch ein
Einwilligungsvorbehalt in bestimmten Bereichen , z.B. im Bereich der Vermögenssorge.
Was uns wichtig ist
Unsere Arbeit versteht sich als Stütze und Hilfestellung, um Menschen in die Lage zu versetzen, ihr Leben möglichst eigenständig und eigenverantwortlich zu leben. Eine Betreuung bedeutet nicht „Entmündigung“ sondern Stärkung in den Bereichen, um die sich ein Mensch sonst (phasenweise) nicht oder nur
eingeschränkt selbst kümmern kann. Ist es, zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung, vorübergehend notwendig, dass der Betreuer die Verantwortung für alle Aspekte der Lebensführung
übernimmt, wird er dies im klaren Interesse des Betreuten tun, immer mit dem Ziel, dass dieser schnellstmöglich wieder in die Lage versetzt wird, seine Angelegenheiten selbst regeln zu
können. In den letzten Jahren waren zunehmend mehr Anfragen von Betreuungsstelle und Amtsgericht oder auch direkt von interessierten Personen an das BRK herangetragen worden. Deshalb
entschlossen wir uns im Jahr 2009 zu einer deutlichen personellen Erweiterung des Fachbereichs Betreuungsverein.
Sie haben Fragen?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beantworten alle Fragen zu diesem Thema.
So erreichen Sie uns:
+ BRK-Kreisverband Bayreuth
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Unsere Bürozeiten:
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Durch zahlreiche Außentermine unserer
Mitarbeiter bitten wir um vorherige
Terminvereinbarung
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