Retten – Löschen – Bergen – Ermitteln – Verurteilen

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Auf Einladung des Fachdienstes Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) besuchte der Bamberger Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky den BRK Kreisverband Bayreuth. Mit seinem Fachvortrag die „Spurenvernichtung an Einsatzorten“ informierte er die Helferinnen und Helfer des Bayerischen Roten Kreuzes, des Technischen Hilfswerkes, des Malteser Hilfsdienstes und der Feuerwehren aus Stadt und Landkreis Bayreuth über die Ermittlungsarbeit am Einsatzort und vorauf beim Rettungseinsatz zu achten ist, um nicht mögliche Spuren zu vernichten.

Zu Verkehrsunfällen, Bränden, Wohnungsöffnungen und anderen Unglücken werden die Helferinnen und Helfer des Roten Kreuzes gerufen, um Verletzten und in Not geratenen Menschen zu helfen. Am Einsatzort arbeiten Sie dabei oft mit den Ermittlern von Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen. Die Helferinnen und Helfer des Rettungsdienstes oder der Feuerwehr sind oft die ersten, die an einem Einsatzort eintreffen und sind somit für die nachfolgenden Ermittlungen zum Unfall- oder Tathergang wichtige Zeugen. Ihr Verhalten am Einsatzort kann entscheidenden Einfluss auf die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft haben. Auch wenn die Rettung von Leben und die Versorgung von Verletzten eindeutig Priorität haben, so ist für eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit der möglichst weitgehende Erhalt oder die Dokumentation der vorgefunden Ausgangslage von großer Wichtigkeit. Auch wenn sich die Tätigkeitsschwerpunkte von Rettungskräften und den Ermittlern unterscheiden, profitieren beide Seiten von einer kooperativen Zusammenarbeit