Der offiziell als „Bayreuth Südwest“ bezeichnete Abrufplatz soll Versorgungslücken im Bereich um Mistelgau, Glashütten, Gesees, Eckersdorf und Muthmannsreuth schließen. Ein Abrufplatz verfügt nicht über die vollständige Ausstattung einer Rettungswache. In Mistelgau nutzt der Rettungsdienst die vorhandenen Räume der ehrenamtlichen BRK-Bereitschaft. Damit sind im BRK-Stützpunkt nun auch Mitarbeitende des hauptamtlichen Rettungsdienstes untergebracht.
Grundlage für die Einrichtung waren die Ergebnisse des TRUST-IV-Gutachtens des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM). Die Untersuchung zeigte Handlungsbedarf bei der rettungsdienstlichen Versorgung der Region und der Einhaltung der sogenannten Hilfsfrist*. Der zusätzliche Standort soll dazu beitragen, diese Vorgabe zuverlässiger zu erfüllen und den Menschen im Notfall schneller professionelle Hilfe zu bringen.
Zusätzliche Versorgung an sieben Tagen in der Woche
Der Rettungswagen ist täglich zwölf Stunden einsatzbereit. Die Dienstzeit von 8 bis 20 Uhr deckt die Tagesstunden mit dem höheren Einsatzaufkommen ab.
Bei der Vorstellung des Standorts erläuterte der Kreisgeschäftsführer des BRK-Kreisverbandes Bayreuth, Markus Ruckdeschel, dass bei der Weiterentwicklung des Rettungsdienstes das gesamte Versorgungsgebiet betrachtet werden müsse. Ziel sei es, die verfügbaren Einsatzkräfte und Fahrzeuge so zu verteilen, dass die Bevölkerung bestmöglich versorgt werde. Entscheidend seien dabei unter anderem die tatsächlichen Fahrzeiten und die Erreichbarkeit der umliegenden Ortschaften.
Feste Unterkunft dank Ehrenamt und Gemeinde
Die Bereitschaft Mistelgau schuf im bestehenden Gebäude Platz für die Rettungsdienstbesatzung. Unterstützung erhielt sie von der Rettungsdienstleitung und der Haustechnik des BRK-Kreisverbandes Bayreuth. Auch die Gemeinde Mistelgau trug dazu bei, eine angemessene Unterkunft für die Mitarbeitenden zu ermöglichen.
Durch die gemeinsame Nutzung des Gebäudes konnte auf einen Neubau verzichtet werden. Innerhalb von fünfeinhalb Monaten wurde der zusätzliche Standort umgesetzt. Ruckdeschel dankte auch denjenigen, die sich bereits in vergangenen Jahren dafür eingesetzt hatten, die Liegenschaft für das BRK zu sichern. Ihr Engagement habe die heutige Nutzung mit ermöglicht.
Gemeinsam für die Menschen in der Region
Bei der Inbetriebnahme bezeichnete der Landrat des Landkreises Bayreuth, Florian Wiedemann, den Abrufplatz als wichtigen Baustein der Gesundheitsversorgung, von dem auch kleinere Ortschaften profitieren sollen. Karl Lappe, Mistelgaus Bürgermeister, betonte die verkehrsgünstige Lage der Gemeinde und die Bedeutung kurzer Wege im Notfall. Melanie Heinlein-Lodes, Direktorin der AOK Bayreuth-Kulmbach, hob hervor, dass der zusätzliche Standort auch die umliegenden Rettungswachen entlasten könne.
Kreisbrandrat Hermann Schreck und Daniel Müller, Wachleiter des Rettungsdienstes des Malteser Hilfsdienstes Waischenfeld, bekräftigten die bewährte partnerschaftliche Zusammenarbeit. Notfallseelsorger Günter Daum knüpfte an das Gleichnis vom barmherzigen Samariter an und sprach einen Segen für die in Mistelgau diensttuenden Mitarbeitenden des BRK-Rettungsdienstes.
Hauptamt und Ehrenamt ergänzen sich
Die ehrenamtlichen Helfer vor Ort (HvO) der BRK-Bereitschaft Mistelgau bleiben eine wichtige Ergänzung der Notfallversorgung. Das gilt insbesondere nach 20 Uhr sowie dann, wenn der Rettungswagen bereits in einem anderen Einsatz gebunden ist.
Die gemeinsame Nutzung des Stützpunkts bietet außerdem die Möglichkeit, den Austausch zwischen Ehrenamt und Hauptamt zu vertiefen. Benjamin Lindner, Bereitschaftsleiter der BRK-Bereitschaft Mistelgau, dankte den Kameradinnen und Kameraden sowie allen Beteiligten, die den Umbau und den Betriebsstart ermöglicht haben.
Bereits am ersten Betriebstag war die Besatzung gefordert: Am 1. November um 15:35 Uhr rückte sie zur Absicherung der Feuerwehr bei einem Brandeinsatz in Mistelbach aus.
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*Hintergrund: Was bedeutet die Hilfsfrist?
Die Hilfsfrist ist eine Planungsgrundlage für die Notfallversorgung in Bayern. Bei besonders dringlichen Notfällen soll ein geeignetes Rettungsmittel in mindestens 80 Prozent der Fälle innerhalb eines Versorgungsbereichs höchstens zwölf Minuten Fahrzeit benötigen. Gemessen wird die Fahrzeit vom Ausrücken bis zum Erreichen der dem Notfallort nächstgelegenen Stelle an einer öffentlichen Straße. Die Bearbeitung des Notrufs in der Leitstelle und die Zeit bis zum Ausrücken zählen nicht zu diesen zwölf Minuten.