Die fünfjährige Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher beinhaltet schulische und praktische Anteile. Um die Ausbildung absolvieren zu können, ist deshalb zum einen die Zusage einer Fachakademie für Sozialpädagogik (FAKS) erforderlich. Für die praktische Ausbildung müssen sich Auszubildende zudem geeignete pädagogisch orientierte Einrichtungen suchen (z. B. Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Heim für behinderte Menschen (auch für Erwachsene), heilpädagogische Tagesstätten und Heime, psychiatrische Krankenhäuser), in denen sie die Praxisanteile absolvieren können.
Im BRK-Kinderhaus Bayreuth, einer Kinderbetreuungseinrichtung mit 74 Betreuungsplätzen in Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort und inklusivem sowie integrativem Ansatz, können verschiedene Praxisanteile absolviert werden:
- Sozialpädagogisches Seminar I (SPS I) – erstes Ausbildungsjahr, vollzeitig, praxisorientiert mit einzelnen schulischen Terminen (i. d. Regel einmal wöchentlich); (Ausbildungsvergütung durch das BRK),
- Sozialpädagogisches Seminar II (SPS II) – zweites Ausbildungsjahr, vollzeitig, praxisorientiert mit einzelnen schulischen Terminen (in der Regel einmal wöchentlich); (Ausbildungsvergütung durch das BRK),
- Kurzzeitpraktika im 3. und 4. Ausbildungsjahr (während der 2 Jahre Vollzeitschule) in einer unserer Gruppen (Krippe, Kindergarten, Hort),
- In Einzelfällen: Anerkennungsjahr (= Berufspraktikum, 5. Ausbildungsjahr; Vergütung durch das BRK),
- Wir sind außerdem offen für die Unterstützung von Teilnehmern an Externen-Prüfungen und Quereinsteiger-Ausbildungsmodellen.
Informationen zur Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher und die Möglichkeiten, Teile der Ausbildung im BRK-Kinderhaus Bayreuth zu absolvieren, erhalten Sie gerne von der Leitung des BRK-Kinderhauses Frau Stefanie Ermer.