Erweiterung der Rettungsdienst Ressourcen für schnellere Hilfe im Notfall

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Aufgrund gutachterlicher Empfehlungen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagements (INM) in München, stimmte der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) als Auftraggeber und die Sozialversicherungsträger als Kostenträger, im Mai 2020 einer Erweiterung der Vorhaltungen im Krankentransport der BRK Rettungswache Bayreuth und dem BRK Rettungsdienststandort Gefrees (Streitau) zu, um die Einhaltung der Hilfsfrist in der Notfallrettung weiterhin sicher zu stellen und positiv weiterzuentwickeln.

Mit dem 18.05.2020 konnten auf Grundlage des Beschlusses zwei Maßnahmen mit bedarfsgerechter Ausweitung der Vorhaltungen durch den BRK Kreisverband Bayreuth in die Praxis umgesetzt werden. Zu einem wurden die Vorhaltestunden des Krankentransportes in Bayreuth um 21 Wochenstunden in den Abendstunden erweitert und zu anderen die Betriebszeiten des bereits seit 2017 bestehenden RettungsdienstStandortes Gefrees im Ortsteil Streitau um eine Stunde, auf den Zeitraum von 8:00 bis 20:00 (12 Stunden), verschoben. Damit stehen die Krankentransportwagen des Bayerischen Roten Kreuzes der Integrierten Leitstelle (ILS) Bayreuth Kulmbach nun wieder länger für den Einsatz zur Verfügung, ohne dass für Krankentransporte in der Disposition auf Rettungstransportwagen zurückgegriffen werden muss, die für den Notfalleinsatz vorgehalten werden.

Diese beiden Maßnahmen sind Ergebnis eines gemeinsamen Workshops zu der ZRF Bayreuth/Kulmbach, Vertreter der Rettungsdienste, der Integrierten Leitstelle und des INMs in die Bayreuther Feuerwache eingeladen hatte und ergänzen die seit Anfang 2020 organisatorischen Regelungen Rettungstransportwagen im Krankentransport nur in den Zeiten einzusetzen in denen sich kein Krankentransportwagen mehr im Dienst befinden (in der Regel nachts) oder wenn nicht lebensbedrohliche Transporte mit besondere medizinischer Bedeutung oder Dringlichkeit durchzuführen sind. Der gemeinsame Austausch von Praktikern und gutachterlichen Sachverständigen besaß bayernweit Pilot-Charakter und bezog die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem 2016 in Bayreuth gestarteten und frühzeitig umgesetzten Pilotprojekt „Krankentransportmanagement“ (siehe unten) mit ein.

„Ich freue mich über das gemeinsam erreichte Ergebnis zum Wohle der Bevölkerung in Stadt und Landkreis Bayreuth“, so Markus Ruckdeschel (BRK Kreisgeschäftsführer) und dankt, gemeinsam mit dem Leiter des Rettungsdienstes Dietmar Kasel, allen für BRK-Mitarbeitern für den Zusammenhalt und das große Engagement bei der Umsetzung der Maßnahmen, bei gleichzeitig durch die Pandemie-Lage erschwerten Arbeitsbedingungen.

Im weiteren Fortgang wird die Erweiterung regelmäßig statistischen Auswertungen unterzogen, um die bisherigen Maßnahmen auf die Wirksamkeit hin zu überprüfen.

Projekt Krankentransportmanagement:

In dem damaligen Projekt wurde aufgrund gestiegener Einsatzzahlen gezielte Maßnahmen für die Planbarkeit der Krankentransporte umgesetzt, um Warezeiten der Patienten zu verringern und die Auslastung der Einsatzfahrzeuge von Krankentransport und Notfallrettung zu optimieren, ohne hierfür zusätzliche Ressourcen schaffen zu müssen. Ein positiver Effekt hierbei war bereits die merkliche Senkung der sogenannten Kreuzverwendung, also der Einsätze der Rettungstransportwagen (RTW), um im qualifizierten Krankentransport zu unterstützen.

Hilfsfrist:

Die Hilfsfrist ist eine Planungsvorgabe nach Vorgaben des BayRDG Art. 7 und beträgt in Bayern 12 Minuten. D.h. in 12 Minuten muss in 80% der Notfälle durch ein qualifiziertes Rettungsmittel erreicht werden. Daraus leitet sich aber kein Rechtsanspruch ab. Die Vorgabe der Hilfsfrist dienst zur Planung der Anzahl, Verteilung und Besetzzeiten von Standorten im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst.